
Die psychische Gesundheit verstärkt fördern
Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz. Unter der Federführung der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz werden ab 2017 Kantonale Programme zur psychischen Gesundheit (KAP) lanciert. Diese Programme werden über den Prämienzuschlag im KVG finanziert. Der Bund selbst ist bestrebt, die Anliegen im Bereich psychische Gesundheit in seine Aktivitäten zu integrieren.
Am 11. Juni 2013 hat der Ständerat das Postulat (13.3370) «Beabsichtigte Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz» der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats angenommen und an den Bundesrat überwiesen. Das Postulat forderte diesen auf, eine Einschätzung über das Monitoring 2012 «Psychische Gesundheit in der Schweiz» des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) abzugeben und konkrete Massnahmen aufzuzeigen. In der Antwort ebenfalls berücksichtigt werden sollten die Anliegen der Petition «Psychische Gesundheit. Für uns alle – gegen Ausgrenzung» (12.2037) des Vereins «Aktionsbündnis Psychische Gesundheit». Der Bericht «Psychische Gesundheit in der Schweiz. Bestandsaufnahme und Handlungsfelder» diente als Grundlage zur Beantwortung des Postulats. Den Bericht erarbeitet haben das Bundesamt für Gesundheit (BAG), die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz. Am 29. Mai 2015 hat ihn der Dialog Nationale Gesundheitspolitik verabschiedet.
Die Tabelle zeigt die Handlungsfelder und Massnahmenbereiche, die im Rahmen dieses Berichts festgelegt wurden. Diese Aufgaben fallen zu einem grossen Teil in die Zuständigkeit der Kantone. Und es gibt bereits wichtige Projekte und Massnahmen, die auf regionaler und kantonaler Ebene durchgeführt werden, was verschiedene Postulate, Motionen und Berichte aufgezeigt haben. Allerdings fehlt es oft noch an einer ausreichenden Koordination, an der Qualitätsprüfung, der Vernetzung und ausreichenden Monitoring- und Evaluationsmassnahmen.
Umsetzung
Mit der Erhöhung des Prämienzuschlags auf 3.60 Franken für 2017 und auf 4.80 Franken pro Jahr ab 2018 stehen der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz finanzielle Mittel für die Durchführung eines wesentlichen Teils der oben aufgeführten Massnahmen in den Handlungsfeldern 1 und 2 zur Verfügung. Sie wird ab 2017 in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit, dem Bundesamt für Sozialversicherungen (Invalidenversicherung) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Arbeitsbedingungen) kantonale Aktionsprogramme Psychische Gesundheit (KAP) umsetzen bzw. finanzieren.
Aktivitäten des Bundes
Der Bund selbst ist bei der Umsetzung bei den Massnahmen 5: «Psychische Gesundheit in bestehende Programme einbringen», 6: «Wissensbasis und Datengrundlage verbessern» und 7: «Vernetzung der Akteure ausbauen» aktiv. Weitere Aktivitäten auf Bundesebene sind unter anderem die Umsetzung der Massnahmen des Postulats «Zukunft der Psychiatrie», des Aktionsplans Suizidprävention, die Nationale Strategie Sucht, die Nationale Demenzstrategie, die Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) sowie die Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV).