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Den Jugendschutz weiterentwickeln

Ausgabe Nr. 128
Sep. 2020
Kinder und Jugendliche

Aus Sicht des Jugendschutzes gilt es, sowohl einen unkontrollierten Schwarzmarkt bei illegalen Drogen zu vermeiden wie auch einen wenig regulierten Markt bei legalen Suchtmitteln wie Alkohol und Tabak. In einem Verwaltungsbericht für den Nationalrat hat das BAG Vorschläge skizziert, um die Jugend im Umgang mit Suchtmitteln besser zu schützen.

Weil sich Jugendliche physisch und psychisch noch entwickeln, richten Alkohol, Tabak oder illegale Substanzen eher Schaden an als bei Erwachsenen. Auch die Wahrscheinlichkeit, eine Abhängigkeit von diesen Substanzen zu entwickeln, ist umso höher, je früher mit dem Konsum begonnen wird. Kinder und Jugendliche sind deshalb besonders schutzbedürftig.

Jugendschutz wird häufig gleichgesetzt mit rechtlich verankerten Vorschriften wie Werbe- und Abgabeverbote. Doch neben dem gesetzlichen Jugendschutz, der den Zugang zu Suchtmitteln einschränken und verhindern soll, ist es wichtig, die Gesundheits- und Lebenskompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu fördern, sodass möglichst viele lernen, mit Stress und Gruppendruck umzugehen.

Ein umfassender Jugendschutz hält auch Hilfsangebote für Jugendliche mit einem risikohaften oder gar problematischen Substanzkonsum bereit. Früherkennung und Frühintervention tragen dazu bei, eine mögliche Gefährdung der gesunden Entwicklung von Jugendlichen zu erkennen und Hilfe in einer schwierigen Situation anzubieten. Bei der Suchthilfe werden Jugendliche meist ambulant beraten und therapiert, beispielsweise bei Jugend-, Familien- oder Suchtberatungsstellen.

Im Verwaltungsbericht «Jugendschutz im Bereich des Suchtmittelkonsums» für den Nationalrat (*) betont das BAG, dass diese Bereiche des Jugendschutzes gut aufeinander abzustimmen sind. Für Cannabis und andere illegale Betäubungsmittel sei zu prüfen, ob Jugendlichen geholfen werden kann, ohne sie zu kriminalisieren. Der Konsum wäre zwar weiterhin verboten, würde aber nicht mehr strafrechtlich sanktioniert. Dafür sei der Jugendschutz im Bereich Tabak und Alkohol auszubauen, zum Beispiel mit einer Steuer auf E-Zigaretten und Tabakersatzprodukten.

(*) Literaturhinweis:
Bericht: Jugendschutz im Bereich des Suchtmittelkonsums

Kontakt

Sophie Barras Duc
Sektion Gesundheitsförderung und Prävention

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