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Revision der Liste der Geburtsgebrechen

Ausgabe Nr. 120
Mai. 2018
Seltene Krankheiten

Invalidenversicherung (IV). Neben der Aktualisierung der Liste der Geburtsgebrechen und einer Verbesserung der Fallführung steht die Aufnahme neuer, schwerer Geburtsgebrechen im Zentrum. Die IV will sich damit in Zukunft primär auf diejenigen Personen und deren Familien ausrichten, die besonders stark betroffen sind.

Die am 15. Februar 2017 an das Parlament überwiesene Botschaft des Bundesrates zur Weiterentwicklung der IV sieht die Revision der seit 1985 praktisch unveränderten Liste der Geburtsgebrechen vor. Vorgesehen ist die Aktualisierung dieser Liste. Neu sollen anstelle von leichten Gebrechen schwere Beeinträchtigungen in die Liste aufgenommen werden. Zudem ist die Verbesserung der Fallführung geplant. Der Bundesrat schlägt vor, die bisher primär von der Rechtsprechung des Bundesgerichts geprägten Definitionskriterien für Geburtsgebrechen ins Gesetz aufzunehmen und daher im Artikel 13 Absatz 2 des IVG folgende Definition einzufügen:

2  Medizinische Massnahmen nach Absatz 1 werden gewährt für die Behandlung angeborener Missbildungen, genetischer Krankheiten sowie prä- und perinatal aufgetretener Leiden, die:
a. fachärztlich diagnostiziert sind;
b. die Gesundheit beeinträchtigen;
c. einen bestimmten Schweregrad aufweisen;
d. eine lang dauernde oder komplexe Behandlung erfordern; und
e. mit medizinischen Massnahmen nach Artikel 14 behandelbar sind.

Im Rahmen der Aktualisierung der Liste der Geburtsgebrechen werden die medizinisch-wissenschaftlichen Bezeichnungen aktualisiert und die Liste besser gegliedert. Geringfügige Geburtsgebrechen, deren Behandlung einfach und einmalig ist, werden aus der Liste gestrichen. Die medizinische Behandlung dieser geringfügigen Geburtsgebrechen ist weiterhin sichergestellt. Es sind die Krankenversicherungen, welche die Kosten für diese Leistungen übernehmen werden. Da die Krankenversicherungen für Kinder keine Franchise vorsehen und nur die Hälfte des Höchstbetrags für den Selbstbehalt erheben, bewegt sich die Mehrbelastung der betroffenen Familien in einem vertretbaren Rahmen. Diese Anpassungen führen zu geschätzten Einsparungen der IV in der Höhe von 120 Mio. Franken.

Der Bundesrat beabsichtigt weiter eine Verbesserung der Fallsteuerung. Das umfasst einerseits eine engere und bessere Unterstützung des betroffenen Kindes und seiner Familie. Andererseits sollen Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der einzelnen Leistungen besser kontrolliert werden. Dies soll dadurch erfolgen, dass die Vorgaben an die IV an die Krankenversicherungen angenähert werden. Konkret soll zum Beispiel analog der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) auch eine Leistungsverordnung für die IV eingeführt werden. Auch die Rechnungskontrolle soll verbessert werden. Ziel dieser Massnahmen ist die Verhinderung von unnötigen und überteuerten Leistungen, was mit geschätzten Einsparungen in der Höhe von 40 Mio. Franken einhergehen dürfte.

Im Umfang dieser Einsparungen in der Höhe von 160 Mio. Franken sollen neue, insbesondere schwerwiegende Krankheiten auf die Liste der Geburtsgebrechen aufgenommen werden. Damit wird die bundesrätliche Vorgabe umgesetzt, dass diese Revision kostenneutral erfolgen und die laufende Entschuldung der IV nicht infrage gestellt werden soll. Die Aktualisierung und Präzisierung der Liste ermöglicht es der IV, sich auf schwerwiegende Geburtsgebrechen zu konzentrieren und sich um besonders hart geprüfte Familien zu kümmern. Diese Fokussierung auf speziell schwere Beeinträchtigungen ist ein Anliegen des Bundesrates, das er auch in das Nationale Konzept Seltene Krankheiten aufgenommen hat.

Nach Festlegung der gesetzlichen Kriterien durch das Parlament wird eine aus Ärzten bestehende Begleitgruppe eingesetzt. Darin sind auch je eine Vertretung der Behindertenverbände sowie der Allianz seltener Krankheiten vorgesehen. Diese Begleitgruppe wird dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern Empfehlungen für die revidierte Liste machen.

Zudem ist vorgesehen, diese Liste in Zukunft regelmässig aufzudatieren. Dafür wird im Internet ein Formular aufgeschaltet, auf dem die Aufnahme neuer Geburtsgebrechen angeregt werden kann.

Kontakt

Externe Kontakte:
Stefan Ritler, Leiter Geschäftsfeld IV, Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), stefan.ritler@bsv.admin.ch

Stefan Honegger, Leiter Bereich Sach- und Geldleistungen, Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), stefan.honegger@bsv.admin.ch

Kontakt BAG:
Esther Neiditsch, Sektion Qualität und Prozesse, esther.neiditsch@bag.admin.ch

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