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Fussboden, Verbot, Rauchen, Kennzeichnung

Das neue Tabakproduktegesetz sorgt für einheitliche Regeln – und einen Lichtblick

Ausgabe Nr. 142
Dez. 2024
Tabakprävention in der Schweiz

Leitartikel. Seit dem 1. Oktober 2024 gilt in der Schweiz das neue Tabakproduktegesetz (TabPG). Es umfasst Verkaufs- und Werbevorschriften für Tabakprodukte sowie Meldepflichten für Unternehmen – diese neuen Bestimmungen gelten auch für E-Zigaretten. Dies ist ein Lichtblick im Hinblick auf eine stärkere Tabakprävention.

Tabak tötet. In der Schweiz jedes Jahr rund 9500 Menschen. Sie sterben an Lungenkrebs, an Herzinfarkt, an COPD (chronic obstructive pulmonary disease). Keine andere Substanz ist in absoluten Zahlen derart tödlich, oder wie die Weltgesundheitsorganisation WHO erklärt: «Die Zigarette ist das einzige Konsumgut, das bei der dafür vorgesehenen Verwendung seine Konsumentinnen und Konsumenten tötet». 

Die Schweiz ist das einzige Land in Europa, das auf nationaler Ebene kein Verbot von Tabakwerbung in den Printmedien kennt (Stand 2024). Ob ein solches Verbot bis 2026 eingeführt wird, ist im Parlament umstritten.

Grafik anzeigen Legende: Die Schweiz ist das einzige Land in Europa, das auf nationaler Ebene kein Verbot von Tabakwerbung in den Printmedien kennt (Stand 2024). Ob ein solches Verbot bis 2026 eingeführt wird, ist im Parlament umstritten.

Diese Zahlen kommen nicht ganz überraschend, denn die Schweizer Tabakregulierung gehört zu den lockersten in ganz Europa. So ist die Schweiz das einzige Land in Europa, in dem kein generelles Verbot von Tabakwerbung in den Medien gilt. Und bis vor kurzem durfte man in zwei Schweizer Kantonen sogar noch Zigaretten an Primarschüler verkaufen.

Das neue Tabakproduktegesetz (TabPG), das seit 1. Oktober 2024 in der Schweiz gilt, ist da ein Lichtblick. Mit diesem Gesetz werden verschiedene kantonale Bestimmungen zum Schutz vor Tabak auf nationaler Ebene vereinheitlicht (siehe Artikel «Tabakproduktegesetz – ein Schritt in die richtige Richtung»). 

Das TabPG ist nicht der einzige Erfolg aus den letzten 20 Jahren. So hat sich in der Schweiz einiges verbessert beim Schutz vor Passivrauchen. Auch wenn es in einzelnen Kantonen noch Ausnahmen gibt, so ist die rauchfreie Luft im Büro, im Zug und in den allermeisten Restaurants und Bars zum Standard geworden. Neu gilt der Schutz vor Passivrauchen auch für elektronische Zigaretten und erhitzte Tabakprodukte. 

Tabakkonsum leicht zurückgegangen

Auch die Anzahl Raucherinnen und Raucher ist in der Schweiz in dieser Zeit zurückgegangen, wenn auch nur leicht und deutlich weniger als in anderen Ländern. So hat zum Beispiel der Tabakkonsum in Schweden in den letzten 20 Jahren so stark abgenommen, dass das Land womöglich bald als offiziell rauchfrei gilt (weniger als 5 Prozent der Bevölkerung rauchen). Schweden mag speziell sein – auch aufgrund des dort weit verbreiteten Snus-Konsums –, aber es bestätigt die Tendenz: Die Prävalenz des Tabakkonsums ist seit den 1990er-Jahren weltweit rückläufig.

Dieser globale Trend wiederum hat die Tabakindustrie dazu animiert, in rauchlose oder erhitzte Tabakprodukte zu investieren und diese als schadensmindernd zu bewerben. Einige dieser Produkte können zwar die individuellen Risiken für Personen, die nicht mit dem Konsum von herkömmlichen Zigaretten aufhören können oder wollen, reduzieren. Die langfristigen Risiken dieser Produkte sind jedoch bislang unbekannt. Darüber hinaus werden diese Produkte nicht nur bei Raucherinnen und Rauchern beworben, sondern bei einem breiten Publikum, insbesondere bei Jugendlichen (siehe Artikel «Nikotinprodukte: Spagat zwischen Jugendschutz und Schadensminderung»). 

Sensibilisieren, regulieren, organisieren

Das BAG engagiert sich seit über 20 Jahren, um den Schutz der Bevölkerung vor Tabakprodukten zu erhöhen, insbesondere bei Minderjährigen und Jugendlichen. Dabei übernimmt das Amt verschiedene Rollen: sensibilisieren, regulieren und organisieren.

Eines der Ziele des Bundesrats besteht darin, dass die Schweiz die WHO-Tabakkonvention ratifiziert. Die Schweiz hat diese Konvention, die unter anderem ein Verbot der Tabakwerbung in den Medien und im Internet vorsieht, im Jahre 2004 unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert – als mittlerweile einziges Land in Europa.

Zudem geht es aktuell darum, die parlamentarischen Diskussionen zur Umsetzung der Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» zu begleiten. Das Schweizer Stimmvolk hat diese im 2022 angenommen. Seitdem steht in der Bundesverfassung: «Der Bund verbietet namentlich jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht.» Wie diese Forderung konkret umgesetzt wird, wird derzeit im Parlament kontrovers diskutiert.

Viele Organisationen, ein Ziel

Um diese und weitere Ziele zu erreichen, arbeitet das BAG eng mit verschiedenen Partnern zusammen, etwa mit dem Tabakpräventionsfonds, mit den Kantonen, aber auch mit vielen weiteren Organisationen wie der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention, der Lungen- oder der Krebsliga. Die einzelnen Organisationen haben unterschiedliche Aufgaben, aber die gleichen Ziele. Sie alle wollen erreichen, dass Jugendliche möglichst nicht mit dem Rauchen anfangen und Raucherinnen und Raucher damit aufhören, wenn sie es wollen. Denn: Gut 60 Prozent wollen aufhören, schaffen das aber nicht. Nur gerade einer Person von 20 gelingt es dauerhaft, vom stark süchtig machenden Nikotin wegzukommen. 

Quellen

Faktenblatt Europäische Gesetze Prävention des Tabakkonsums – 2022 (BAG)

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Kontakt

Michael Anderegg
Sektion politische Grundlagen und Vollzug
 


Adeline Demaurex
Sektion politische Grundlagen und Vollzug

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