Sprunglinks

zurück

Die «neue» IV: Brückenbauerin und Begleiterin

Ausgabe Nr. 114
Sep. 2016
Lebensphasen

Forum Stefan Ritler. Von der Geburt bis zur Altersrente ist die Invalidenversicherung ein verlässlicher Versicherer gegen bestimmte gesundheitliche Risiken und gesundheitlich bedingte Erwerbseinbussen. Mit den letzten Revisionen hat die IV ihren Werkzeugkasten erweitert, um die Eingliederungsfähigkeit für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu verbessern. Aktuelle Evaluationsergebnisse zeigen nun, dass sie auf einem guten Weg ist, dieses Ziel zu erreichen. Der Länderbericht «Mental health and work» (2014) der OECD zeigte auch deutlich auf, dass die Schweiz in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Ausbildungswesen, Flexibilität des Arbeitsmarktes und Sozialversicherungen hervorragend aufgestellt ist. Optimierungspotenzial hat die OECD hingegen bei der Koordination zwischen den erwähnten Bereichen und bei den Hilfeleistungen für junge Menschen und Menschen mit psychischen Problemen festgestellt.

Die bevorstehende Revision der IV nimmt diese Themen auf. Zurzeit werden die Antworten zum Vernehmlassungsentwurf ausgewertet und die Botschaft zuhanden des Bundesrats vorbereitet. Das Ziel der Revision ist eine adäquate und koordinierte Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und psychisch erkrankten Versicherten, damit ihr Eingliederungspotenzial ausgeschöpft und ihre Vermittlungsfähigkeit verbessert werden kann. Die Lebenslinie dient dabei als Modell, um die Koordination der beteiligten Akteure in den verschiedenen Lebensphasen zu veranschaulichen.  

Bei Kindern führt in der Regel ein sogenanntes Geburtsgebrechen zur Anmeldung bei der IV und zu medizinischen Massnahmen. Die Liste der versicherten Geburtsgebrechen wird mit der Revision aktualisiert. Zudem werden die Fallführung und die adäquate Behandlung über die Übergänge Vorschule/Schule und Berufs-bildung/Integration in den Arbeitsmarkt verbessert. So wird beispielsweise die Zusammenarbeit der behandelnden Ärzte, der Schule und der Versicherung verstärkt und das Kind besser unterstützt.  

Jugendlichen und psychisch beeinträchtigen jungen Menschen sollen mit der koordinierten Unterstützung aller beteiligten Akteure die Übergänge Schule/Berufsausbildung und erste berufliche Ausbildung/Arbeitswelt erleichtert werden, nach dem Motto «kein Abschluss ohne Anschluss». Diese aktive koordinierte Unterstützung ist ein kritischer Erfolgsfaktor für eine adäquate Ausbildung und für die berufliche Integration.  

Für psychisch beeinträchtigte Menschen, unabhängig ihres Alters, ist neben der zielorientierten Fallführung das frühzeitige Handeln ein entscheidender Erfolgsfaktor. Die IV beabsichtigt, die bestehenden Eingliederungsmassnahmen zu flexibilisieren, um den volatilen Genesungsverläufen von psychisch labilen Menschen gerecht zu werden. Dazu gehören flankierend zur medizinischen Behandlung eine verlässliche und bedarfs-orientierte Beratung und Begleitung.  

Ziel der Weiterentwicklung der IV ist die ressourcenorientierte Förderung von Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, um ihnen die Integration in den ersten Arbeitsmarkt und im Idealfall eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Der IV ist bewusst, dass diese Ziele nur in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren zu erreichen sind – die IV kann es nicht allein richten.  

Stefan Ritler
Vizedirektor Bundesamtfür Sozialversicherungen BSV
Leiter Geschäftsfeld Invalidenversicherung

Nach oben