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Gesundheitliche Vorausplanung ist ein kommunikativer Prozess

Ausgabe Nr. 122
Okt. 2018
Kommunikation im Gesundheitswesen

Selbstbestimmung. Der Bundesrat hat in seiner Agen- da «Gesundheit2020» festgehalten, dass das Gesundheitssystem um die Menschen und ihre Bedürfnisse herum weiterentwickelt werden soll. Dazu gehört auch die gesundheitliche Vorausplanung, welche die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten ins Zentrum stellt. Es geht darum, bei einer schweren Erkrankung oder in einer Notfallsituation den Willen von Patientinnen und Patienten zu kennen, um sich daran orientieren zu können. Einen wichtigen Aspekt bildet dabei die Qualität der Kommunikation.

Wie soll ich behandelt werden, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann? Wer soll für mich entscheiden, wenn es darum geht, sich für oder gegen eine Therapie zu entscheiden? Und an welchen Vorgaben und Wünschen soll sich diese Person orientieren? Die Schweizer Bevölkerung macht sich relativ viele Gedanken zur finanziellen Absicherung, zu Versicherungsschutz und Erbfragen. Aber die gesundheitliche Vorausplanung geht oft vergessen.
Das soll sich ändern. Bei der gesundheitlichen Vorausplanung ermitteln Fachpersonen gemeinsam mit der betroffenen Person Werte, Erwartungen und Wünsche. In einem weiteren Schritt werden diese Informationen in künftige Therapieziele, Behandlungsentscheide und entsprechende Massnahmen «übersetzt». Die Ergebnisse dieses Prozesses werden dokumentiert, etwa in einer eindeutig formulierten Patientenverfügung. Es wird sichergestellt, dass diese Informationen jederzeit verfügbar sind und umgesetzt werden können. Die Vorausplanung im Gesundheitswesen ist ein aktiver, kommunikativer Prozess zwischen der betroffenen Person, Angehörigen und Gesundheitsfachleuten. Sie entspricht einem Bedürfnis der Menschen, wie eine Bevölkerungsbefragung im Auftrag des BAG zeigt.

Rahmenkonzept als Basis

Ausgangspunkt für die Arbeiten zur gesundheitlichen Vorausplanung ist das Projekt «Koordinierte Versorgung», welches das BAG im Jahre 2015 lanciert hat (siehe Box). Ein Ziel der «Koordinierten Versorgung» besteht darin, den Patientenwillen zu stärken, damit Behandlung und Betreuung entlang seiner Bedürfnisse optimaler koordiniert werden können. Um dies zu erreichen, braucht es eine bessere gesundheitliche Vorausplanung, weshalb das BAG eine Arbeitsgruppe unter der Federführung der Fachgesellschaft «palliative ch» eingesetzt hat. Die Arbeitsgruppe hat ein Rahmenkonzept erarbeitet und im April 2018 publiziert. Es beinhaltet Grundlagen und Empfehlungen für die konkrete Umsetzung der gesundheitlichen Vorausplanung in die Gesundheitsversorgung der Schweiz. Einen wichtigen Aspekt bildet dabei die Qualität der Kommunikation der betroffenen Person mit ihren Angehörigen und Fachpersonen.

Unterschiedliche Ebenen

Das Rahmenkonzept unterscheidet drei Ebenen der Vorausplanung: 

1.  Die allgemeine Vorausplanung (Planning) umfasst das Planen in unterschiedlichen Lebensbereichen (z. B. Vorsorgeauftrag, Testament). Reflexion und Diskussion eigener Werte und Präferenzen bilden die Grundlage für die gesundheitliche Vorausplanung.
2.  Die krankheitsspezifische Vorausplanung für Betreuung und Behandlung (Care Planning) ist ein strukturierter und fortlaufender Prozess zwischen der betroffenen Person, den Angehörigen und den Fachpersonen. Es geht darum, individuelle Behandlungswünsche zu definieren und zu dokumentieren. Es werden konkrete Krankheitsbilder beziehungsweise -situationen und Behandlungs- und Betreuungspläne erstellt, zum Beispiel eine palliative Notfallplanung.
3. Auf dieser Ebene geht es vor allem um den Zeitpunkt der eigenen Urteilsunfähigkeit (Advance Care Planning), das gewünschte Vorgehen im Hinblick auf lebenserhaltende Massnahmen sowie um spezifische Therapien. Der Patientenwille wird in medizinisch klare Handlungsan- weisungen übersetzt. Dokumentiert wird das zum Beispiel in Form einer Patientenverfügung und in ärztlichen Notfallanordnungen.

Zentrale Rolle der Kommunikation

Bei der gesundheitlichen Vorausplanung geht es letztendlich darum, die individuellen Erwartungen und Wünsche der betroffenen Person mit den Möglichkeiten und Grenzen einer evidenzbasierten Medizin zusammenzubringen. Die Schlüsselkompetenz hierfür heisst Kommunikation: Zwischen der betroffenen Person und der Fachperson braucht es eine Kommunikation auf Augenhöhe. Grundlage dafür sind Vertrauen und gemeinsam getragene Entscheide (Shared Decision Making).
Mit der gesundheitlichen Vorausplanung wird die Selbstbestimmung der betroffenen Person gestärkt. Es werden klare Vorgehensweisen und Verantwortlichkeiten im Fall von Komplikationen und Notfällen festgelegt. Damit leistet die gesundheitliche Vorausplanung einen wichtigen Beitrag, um die Gesundheitsversorgung vermehrt an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten auszurichten. 

Projekt «Koordinierte Versorgung»

Ein Ziel der bundesrätlichen Agenda «Gesundheit2020» besteht darin, die koordinierte Versorgung zu verbessern. Es geht darum, die Qualität der Versorgung zu erhöhen und unnötige Kosten zu vermeiden. Im Fokus stehen dabei vor allem Patientinnen und Patienten mit chronischen oder mehrfachen Erkrankungen sowie Patienten, die sowohl an einer psychischen als auch an eine körperlichen Erkrankung leiden. Strukturen, Prozesse und Angebote sollen optimiert werden, um diesen Patientinnen und Patienten besser gerecht zu werden.

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Kontakt

Lea von Wartburg, Sektion Nationale Gesundheitspolitik, 

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