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Über das Lebensende nachdenken und sprechen

Ausgabe Nr. 122
Okt. 2018
Kommunikation im Gesundheitswesen

Vorausplanung. Die repräsentative Studie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) «Bevölkerungsbefragung Palliative Care 2017» zeigt, dass sich viele Menschen konkrete Gedanken zur Art von Behandlung und Betreuung am Lebensende machen. Palliative Care – die lindernde Medizin – spielt dabei eine wichtige Rolle. Allerdings nur wenige Menschen sprechen ausdrücklich mit Fachleuten über ihre Wünsche am Lebensende. Die Bevölkerungsbefragung ist Teil des Monitorings der nationalen Plattform Palliative Care.

82 Prozent der Befragten denken gelegentlich oder regelmässig über das Lebensende nach. 68 Prozent der Befragten haben sich bereits konkrete Gedanken dazu gemacht, welche Art der Behandlung und der Betreuung sie am Lebensende in Anspruch nehmen möchten. Das sind einige der Ergebnisse der Studie, die von Oktober bis Dezember 2017 durchgeführt wurde (siehe Box). Befragt wurden 1685 in der Schweiz wohnhafte Personen ab 15 Jahren aus allen Landesteilen.

Viele Fragen, aber kaum Gespräche mit Fachpersonen

Auf die Frage, wie häufig sich Personen mit dem Lebensende beschäftigen, zeigen sich signifikante Unterschiede bei den Geschlechtern: 22 Prozent der Männer beschäftigen sich nicht mit Fragen des Lebensendes. Bei den Frauen beträgt dieser Anteil 15 Prozent. Auch die Bildung und die Herkunft haben einen Einfluss: Menschen mit tieferem Bildungsabschluss sowie Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit machen sich weniger Gedanken und sprechen weniger häufig über das Lebensende.

Konfessionslose sowie Personen aus der protestantisch und evangelisch-reformierten Kirche beschäftigen sich wiederum etwas häufiger mit Lebensendfragen als Menschen anderer Glaubensgemeinschaften.

Die befragten Personen sprechen primär mit Menschen aus dem persönlichen Umfeld über ihre Behandlungswünsche am Lebensende, in erster Linie mit dem Partner oder der Partnerin sowie mit Eltern, Kindern und Freunden. Über 50 Prozent geben an, die Wünsche des Partners oder der Partnerin am besten zu kennen. Etwas weniger gut wissen die Befragten über diejenigen der Eltern Bescheid – mit einem deutlichen Unterschied: 36 Prozent kennen die Wünsche ihres Vaters, 45 Prozent kennen die der Mutter.

Geht es um spezifische Behandlungs- wünsche am Lebensende bei unheilbarer Krankheit (zum Beispiel, ob betroffene Personen gewisse Operationen möchten oder nicht), so haben sich nur wenige Gedanken gemacht: Nur 8 Prozent haben darüber mit einer Gesundheitsfachperson gesprochen.

Und mit wem sprechen die Befragten, wenn sie mit Fachleuten sprechen? Am ehesten mit Ärztinnen und Ärzten, gefolgt von Pflegefachpersonen. Der Anteil der Personen, die das Gespräch mit Fachpersonen suchen, ist seit 2009 deutlich zurückgegangen, dies vor allem wegen der Gruppe der 35- bis 64-Jährigen. Bei den über 65-Jährigen ist der Anteil hingegen stabil geblieben.Die Ergebnisse der Befragung weisen darauf hin, dass die individuelle Planung über die klassischen Lebensbereiche wie Beruf, Familie und Vorsorge hinausgeht – auch am Lebensende wünschen sich viele Personen eine Vorausplanung: Über die Hälfte der Befragten findet, dass man sich damit frühzeitig, d. h., wenn man noch gesund ist, auseinandersetzen sollte. Für 24 Prozent ist  es der richtige Moment, wenn eine schwere Krankheit diagnostiziertwurde.

Die eigenen Wünsche in einer Patientenverfügung festhalten

Damit die individuellen Behandlungspräferenzen in der konkreten Krankheitssituation – insbesondere bei Urteilsunfähigkeit – auch tatsächlich berücksichtigt werden können, müssen diese artikuliert und dokumentiert sein: Gespräche mit der Familie, mit Freunden oder mit Fachpersonen sind eine Möglichkeit. Eine andere Möglichkeit ist eine Patientenverfügung zu hinterlegen. Die Bekanntheit von Patientenverfügun- gen hat in den letzten zehn Jahren zugenommen: um fast 20 Prozent auf heute 70 Prozent. Allerdings bestehen in der Schweiz hinsichtlich Kenntnis und Verbreitungvon Patientenverfügungen markante Unterschiede: In der Deutschschweiz wissen 80 Prozent der Personen, was eine Patientenverfügung ist  und jede fünfte Person hat eine hinterlegt. In der Romandie und im Tessin liegt der Anteil der Bevölkerung mit entsprechenden Kenntnissen bei 41 respektive 51 Prozent. Nur knapp jede zehnte Person in der Romandie hat eine Patientenverfügunghinterlegt.

Die Entwicklung von Palliative Care in der Schweiz wird gemessen

Die nationale Plattform Palliative Care wird von einem Gremium aus Bund, Kantonen und palliative ch geleitet und ist bestrebt, allen Menschen, die palliativmedizinischer Versorgung bedürfen, Zugang zu qualitativ guten und bedarfsgerechten Angeboten zu sichern. Die Entwicklung der Palliative Care wird in den nächsten Jahren anhand eines Monitorings begleitet.

Die «Bevölkerungsbefragung Palliative Care 2017» ist Teil dieses Monitorings. Mit ihr wurden die Bekanntheit von Palliative Care in der Schweizer Wohnbevölkerung sowie die Bedürfnisse der Schweizer Wohnbevölkerung in Bezug auf die Betreuung am Lebensende ermittelt. Befragt wurden 1685 in der Schweiz wohnhafte Personen ab 15 Jahren aus allen Landesteilen. Die Ergebnisse können teilweise mit den Ergebnissen aus einer ähnlichen Studie aus dem Jahre 2009 verglichen werden. Durchgeführt wurde die Studie vom LINK Institut und von dem Büro BASS im Auftrag des BAG. Im Frühjahr 2019 erscheint eine nächste Publikation mit Fokus auf die Verankerung von Palliative Care in denKantonen.

 

Informationen: www.bag.admin.ch/palliativecare>Forschungsberichte Palliative Care

> Bevölkerungsbefragung Palliative Care 2018

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Kontakt

Flurina Näf, Sektion Nationale Gesundheitspolitik, 
 

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