
Auf dem Weg zur eMedikation
Okt. 2023Elektronisches Patientendossier
Es tönt einfacher, als es ist: Um eine elektronische Übersicht über alle Medikamente erstellen zu können, müssen die Daten in einem strukturierten Format abgelegt sein. Am 1. Juni 2023 sind rechtliche Grundlagen in Kraft getreten, die das nun ermöglichen. Doch noch bleibt viel zu tun.
Zu den wohl wichtigsten Anwendungen des elektronisches Patientendossier (EPD) gehört ein Überblick über die aktuelle Liste der einzunehmenden Arzneimittel. Mit dem Ziel, den Patientinnen und Patienten – sowie den Gesundheitsfachpersonen, die die Medikamente verschreiben und aushändigen – jederzeit Zugang zum aktuellen Stand der Medikation zu verschaffen, hat eine Arbeitsgruppe schon 2017 begonnen, ein Austauschformat zu definieren. Dieses Format stellt sicher, dass die Medikationsdaten von allen verschiedenen IT-Systemen in den Spitälern, Hausarztpraxen und Apotheken fehlerfrei eingelesen und bei Bedarf weiterverarbeitet und wieder in das EPD zurückgespiesen werden können.
Geplant ist, dass mit dem EPD mehrere Austauschformate miteinander interagieren, sodass beim Therapieentscheid zum Beispiel auch gleich elektronische Rezepte für die benötigten Medikamente ausgestellt werden können. Allerdings: Die dafür benötigte Datenarchitektur ist alles andere als trivial – und weltweit einzigartig. «Es gibt nirgends eine vergleichbare Implementation», sagt Patrick Jolo, der sich als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei eHealth Suisse an der Entwicklung einer geeigneten Dateninfrastruktur beteiligt.
Weil das Ende dieser Entwicklungsarbeiten noch nicht in Sicht ist, verläuft die Einführung der eMedikation in mehreren Schritten. Während es von Anfang an möglich war und ist, Dokumente zur Medikation beispielsweise als PDF im EPD aufzubewahren, hat am 1. Juni 2023 die zweite Phase begonnen. Denn zu diesem Zeitpunkt sind rechtliche Grundlagen in Kraft getreten, die eine strukturierte Ablage der Medikationsdaten im EPD ermöglichen. In anderen Worten: Neu können Daten digital weiterverarbeitet werden.
In diesem Zusammenhang ist auch das Projekt «eRezept Schweiz» zu sehen, das von pharmaSuisse und der FMH geleitet und von eHealth Suisse begleitet wird. Es soll ein System entwickelt werden, mit dem ein Medikament elektronisch verschrieben und mit einem QR-Code ausgehändigt werden kann. Das eRezept muss fälschungssicher sein – und zu Beginn nicht nur elektronisch, sondern auch in Papierform in jeder Apotheke eingelöst werden können. Gelingt es, das eRezept erfolgreich umzusetzen, dürfte es für die Beteiligten einfacher werden, zusammenzuarbeiten. Zudem ist zu erwarten, dass sich aufgrund der erleichterten Lesbarkeit des eRezepts das Risiko für Fehlmedikationen verringert – und sich die Sicherheit für Patientinnen und Patienten erhöht.