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Mädchen vor weiblicher Genital­beschneidung schützen

Ausgabe Nr. 128
Sep. 2020
Kinder und Jugendliche

Der Leitfaden «Weibliche Genitalbeschneidung und Kindesschutz» des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung Schweiz richtet sich in erster Linie an Fachpersonen: Er soll ihnen helfen, gefährdete Kinder zu erkennen – und adäquat zu reagieren.

Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz hat anlässlich des Internationalen Tags gegen weibliche Genitalverstümmelung oder -beschneidung (kurz FGM/C aus dem Englischen «Female Genital Mutilation/Cutting») am 6. Februar 2020 einen neuen Leitfaden veröffentlicht. Er soll Fachpersonen aufzeigen, wie sie eine mögliche Gefährdung von Mädchen erkennen und an wen sie sich für Beratungen wenden können. Zudem werden Fachpersonen darauf hingewiesen, unter welchen Umständen sie ihre Vorgesetzten, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung einbeziehen sollen.

Wenn es um die Erkennung und den Schutz von gefährdeten Mädchen geht, spielen Fachpersonen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich eine zentrale Rolle. Vielfach fehlt ihnen aber das Fachwissen zu dieser spezifischen Form der Kindeswohlgefährdung. Der Leitfaden beschreibt, wie Fachpersonen bei einem Gefährdungsverdacht vorgehen sollten. Je nach Situation ist ein Gespräch mit dem Mädchen und den Eltern angezeigt: Im Gespräch hat die Fachperson die Gelegenheit, zu vermitteln, dass FGM/C schwere gesundheitliche Probleme zur Folge haben kann – und dass sie sich Sorgen um das Mädchen macht.

Für solche Gespräche seien wann immer möglich Multiplikatorinnen beizuziehen. Diese geschulten Frauen und Männer engagieren sich in ihren Gemeinschaften gegen weibliche Genitalbeschneidung und haben Erfahrung in diesem sensiblen Thema.

Unter FGM/C fasst die Weltgesundheitsorganisation WHO alle Praktiken zusammen, bei welchen die äusseren Geschlechtsorgane teilweise oder vollständig entfernt werden. FGM/C ist auch in der Schweiz eine Realität: Hier leben schätzungsweise 22 000 Mädchen oder Frauen, die entweder bereits beschnitten sind oder gefährdet sind, beschnitten zu werden. Meist kommen die Personen aus Ländern wie Somalia, Eritrea, Äthiopien, Sudan oder Ägypten, wo die Beschneidungsraten hoch sind. In der Schweiz stellen alle Formen von FGM/C eine Straftat dar – unabhängig davon, in welchem Land sie verübt wurde. Die Tat wird mit Geldstrafen oder einem Freiheitsentzug bis zu zehn Jahren bestraft.

Kontakt

Sabina Hösli
Sektion Gesundheitliche Chancengleichheit

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