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Das elektronische Patientendossier erleichtert den Austausch zwischen Fachpersonen

Ausgabe Nr. 131
Okt. 2021
Interprofessionalität 
und koordinierte Versorgung

Ab diesem Jahr wird das elektronische Patientendossier (EPD) in der Schweiz schrittweise eingeführt. Das EPD erleichtert den Informationsaustausch zwischen Patientinnen und Patienten und Gesundheitsfachpersonen, da alle jederzeit über die relevanten Informationen verfügen.

Die Einführung des elektronischen Impfzertifikats für die Covid-Impfung macht den Nutzen der Digitalisierung für unser Gesundheitssystem deutlich: Mithilfe einer sicheren, digitalen Lösung können geimpfte Personen jederzeit und überall ihren Impfstatus belegen. Auch das EPD bringt einen gros­sen Mehrwert, indem Patientinnen und Patienten sowie ihre behandelnden Fachpersonen auf die Gesundheitsinformationen zugreifen können. Dadurch wird die Behandlungsqualität und -effizienz erhöht und das Risiko von Fehlentscheiden minimiert.

Heute gehen entlang der Versorgungskette oft Informationen verloren, zum Beispiel bei der Schnittstelle Arztpraxis–Spitex. Esther Bättig, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Spitex Schweiz, sieht etliche Vorteile für alle in der Behandlung involvierten Akteure: «Der Hausarzt und alle involvierten Fachärztinnen und Fachärzte haben oft keine Einsicht in eine Gesamtliste der Medikamente. Die Spitex ist dann die einzige Leistungserbringerin, die mit einer Medikationsliste die Gesamtübersicht hat. Im Notfall ruft das Spital dann die Spitex an und fragt nach den aktuellen Medikamenten. Mit dem EPD würde sich diese Anfrage erübrigen.» Das Beispiel zeigt: Je mehr Personen ein EPD eröffnen und nutzen, umso grösser wird der Nutzen für alle Beteiligten.

Regionale Einführung

Die Einführung des EPD erfolgt regional durch neun Stammgemeinschaften, von denen heute mit eme­do und CARA zwei bereits den Betrieb aufgenommen haben, mehrere zertifiziert sind und sich weitere im Zertifizierungsverfahren befinden (siehe www.patientendossier.ch/anbieter). In der Schweiz wohnhafte Personen können selbst entscheiden, bei welcher Stammgemeinschaft sie ein EPD eröffnen möchten. Für alle Stammgemeinschaften gelten dabei höchste Ansprüche an den Datenschutz und die Datensicherheit. Dafür sorgen das Datenschutzgesetz sowie das Bundesgesetz zum EPD.

Bei den Gesundheitsinstitutionen ist der stationäre Bereich, also Spitäler, Geburtshäuser, Alters- und Pflegeheime, ab 2022 gesetzlich verpflichtet, das EPD anzubieten. Neu zugelassene Arztpraxen müssen ab 1. Januar 2022 ebenfalls ein EPD anbieten. Bei ambulanten Dienstleistern wie Apotheken, Physiotherapiepraxen, Spitexorganisationen oder Hausarztpraxen, die bereits vor 2022 zugelassen wurden, ist die Teilnahme hingegen weiterhin freiwillig.

Weiterentwicklung und interprofessionelle Kommunikation

Das EPD wird schrittweise weiterentwickelt. Am Anfang werden vor allem Unterlagen im PDF-Format abgelegt, aber Vorarbeiten laufen, damit bald auch interaktive Formate möglich sind. Damit können Ärztinnen oder Apotheker zum Beispiel die aktuelle Medikation ihrer Patientinnen und Patienten direkt im EPD anpassen.

Das EPD fördert auch die Kommunikation über die Berufsgruppen hinweg. Erfahrungen der Interprofessionellen Arbeitsgruppe (IPAG), welche interprofessionelle Inhalte für das EPD erarbeitet, haben gezeigt, dass Fachpersonen häufig die Informationsbedürfnisse der anderen Berufsgruppen nicht kennen. Entsprechend braucht es auch Weiterbildungen, damit Gesundheitsfachpersonen für das EPD gerüstet sind (siehe Box).

Interprofessionalität bereits im Studium leben

Die Berner Fachhochschule (Departement Gesundheit und Medizininformatik) hat für die Studiengänge «Ernährung und Diätetik», «Hebamme», «Pflege und Physiotherapie» interprofessionelle Module entwickelt. In den Modulen «Interprofessionelle Zusammenarbeit und eHealth», «Personenzentrierte Gesundheitsversorgung» und «Gesundheitsförderung im interprofessionellen Kontext» erwerben die Studierenden Kompetenzen, um untereinander und mit Patientinnen und Patienten, Angehörigen oder Fachpersonen ausserhalb des Gesundheitswesens enger zusammenzuarbeiten.

Pilotprojekt im Kanton Neuenburg

Um den grössten Nutzen für Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsfachpersonen zu generieren, lanciert die Stammgemeinschaft «Mon Dossier Santé» des Kantons Neuenburg ein Pilotprojekt zur koordinierten Versorgung von Diabetespatientinnen und -patienten mit rund 100 Dienstleistern. Dieses Projekt ermög­licht es, das EPD vor der breiten Einführung zu validieren und anzupassen. Jean-Gabriel Jeannot, am Projekt teilnehmender Arzt, hebt die Vorteile für Patientinnen und Patienten hervor: «Ein Patient, der auf sein EPD zugreift, hat ein besseres Verständnis für seine medizinischen Probleme. So kann er sich aktiver um seine Gesundheit kümmern.»

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Kontakt

Catherine Bugmann
Koordinations- und Kompetenzstelle eHealth Suisse 
 

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