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Neues Verfahren zur Finanzierung von Kleinprojekten

Ausgabe Nr. 118
Sep. 2017
Suchtprävention – quo vadis?

Alkoholprävention. Der Bund unterstützt Alkoholpräventionsprojekte aufgrund von Artikel 43a des Alkoholgesetzes. Gesamtschweizerische und interkantonale Organisationen und Institutionen, die sich mit vorsorglichen Massnahmen zur Bekämpfung des Alkoholismus widmen, können beim BAG ein Finanzierungsgesuch einreichen.

In einem vereinfachten Verfahren können 2017 versuchsweise Kleinprojekte finanziert werden. Als Kleinprojekte sind Projekte definiert, deren Gesamtkosten 40 000 Franken nicht übersteigen. Der Beitrag beträgt maximal 20 000 Franken pro Projekt. Gesuche für Kleinprojekte können bis zum 15. September und 15. November eingereicht werden. Weitere Informationen sowie das neue Gesuchformular finden Sie auf der Website des BAG.

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Kontakt

Luzia Inauen, Sektion Gesundheitsförderung und Prävention,

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