Sprunglinks

zurück

Stigma – die zweite Krankheit

Ausgabe Nr. 118
Sep. 2017
Suchtprävention – quo vadis?

Psychische Gesundheit. Stigmatisierung ist eine Form sozialer Diskriminierung. Sie stellt für Menschen mit psychischen Erkrankungen eine zusätzliche Belastung zur eigenen Krankheit dar – auch für ihre Angehörigen. Suchterkrankte sind besonders von Stigmatisierung betroffen und werden mehrfach marginalisiert.

Die Gesellschaft stigmatisiert psychisch Erkrankte nach wie vor. Das hat die Universität Basel in einer neuen Studie bestätigt.(1) 10 000 Personen aus dem Kanton Basel-Stadt schätzten anhand konstruierter Fallbeispiele die Gefährlichkeit psychisch erkrankter Menschen ein. Menschen mit Symptomen einer Alkoholabhängigkeit schnitten am schlechtesten ab. Studien zu Stereotypen, Vorurteilen und Diskriminierung zeigen zudem, dass Fachpersonen oftmals nicht besser als die Allgemeinbevölkerung abschneiden.

Fremdstigmatisierung und Selbststigmatisierung

Eine öffentliche Stigmatisierung ist oft der Anfang von sozialer Ausgrenzung. Die Schweizerische Gesundheitsbefragung zeigt, dass Menschen mit psychischen Belastungen über geringe soziale Unterstützung und ausgeprägte Einsamkeitsgefühle berichten.

Nebst der Fremdstigmatisierung droht auch eine Selbststigmatisierung: Betroffene übernehmen die Vorurteile der Gesellschaft und werten sich selber ab. Dadurch reduzieren sich wichtige Ressourcen wie das Selbstwertgefühl und das Selbstwirksamkeitserleben.

Was daraus folgt, sind krankheits- aber auch stigmabedingte soziale Ausgrenzung, Scham und Hoffnungslosigkeit, die bedeutsame Risikofaktoren für Suizidalität darstellen.

Informieren und Vorurteile abbauen

Dem Teufelskreis der Stigmatisierung will man durch gezieltes Informieren der Bevölkerung entgegentreten. Der Dialogbericht «Psychische Gesundheit in der Schweiz» fordert eine nationale Informationskampagne, die durch Sensibilisierung und Aufklärung zum Thema psychische Gesundheit und Krankheit die Fremd- und Selbststigmatisierung verringern soll. Mit der Erhöhung des Prämienzuschlags für die allgemeine Krankheitsverhütung konnte die Umsetzung dieser Massnahme von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz übernommen werden. Zurzeit werden die Grundlagen erarbeitet.

Der Aktionsplan Suizidprävention (erarbeitet durch das Bundesamt für Gesundheit BAG, die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK und Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz GFCH) hält fest, dass Risikofaktoren für Suizidalität wie z.B. psychische Erkrankungen von einem gesellschaftlichen Stigma behaftet sind, und dies das frühzeitige Aufsuchen und Annehmen von Hilfe erschwert. Die aktuelle, in den Aktionsplan eingebettete Suizidpräventionskampagne «Reden kann retten» will einen Beitrag zur Enttabuisierung von Suizidgedanken leisten und setzt dabei auch auf Testimonials von Betroffenen.

Anti-Stigma-Intervention darf sich allerdings nicht auf Sensibilisierungsmassnahmen für die Bevölkerung beschränken. Auch Fachpersonen – aus medizinischen und nichtmedizinischen Settings – müssen angesprochen werden. Sowohl der Aktionsplan Suizidprävention als auch die Nationale Strategie Sucht (2017– 2024) beinhalten entsprechende Massnahmen.

(1) vgl. Studie Universität Basel, Open Access unter www.nature.com/articles/srep45716

Nach oben

Unsere Website verwendet Cookies. So können wir Ihnen das ideale Nutzererlebnis bieten. Mit der weiteren Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden. Mehr…

OK